K-Pass ist keine unbegrenzte Monatskarte, sondern erstattet bei erfüllten Bedingungen einen Teil der ÖPNV-Ausgaben. Prüfe teilnehmende Gemeinde, Konto- und Kartenregistrierung sowie deine Kategorie.

Zuerst Adresse und Konto prüfen

K-Pass gilt für Personen ab 19 Jahren mit Wohnsitzregistrierung in einer teilnehmenden Kommune. Nach Kartenausgabe müssen Konto und verwendete Karte registriert werden.

Nach Umzug oder Kartenwechsel sollten Adressprüfung und Kartenstatus erneut kontrolliert werden.

Grundregel: 15 Fahrten monatlich, maximal 60

Laut offizieller Regel gibt es ab 15 ÖPNV-Fahrten im Monat Erstattung für höchstens 60 Fahrten. Im ersten Monat kann eine Ausnahme gelten; pro Tag zählen höchstens zwei Fahrten.

Umstiege innerhalb von 30 Minuten zählen als eine Fahrt. Bei Überschreitung der Grenze werden höhere Beträge zuerst berücksichtigt.

Die Sätze unterscheiden sich nach Kategorie

Offiziell gelten 20% allgemein, 30% für 19–34-Jährige, 53% bei niedrigem Einkommen, 30% bei zwei und 50% bei mindestens drei Kindern. Niedriges Einkommen erfordert einen separaten Antrag.

Über KRW 200.000 Monatsausgaben wird der Mehrbetrag nur zu 50% berücksichtigt; es gibt regionale Ausnahmen. Prüfe die aktuelle Mitteilung.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele K-Pass-Fahrten sind monatlich nötig?

Grundsätzlich mindestens 15, mit Erstattung bis 60 Fahrten. Im ersten Monat kann eine Ausnahme gelten.

Gilt der Jugendvorteil automatisch?

Die Altersgruppe ist 19–34, aber prüfe die tatsächlich angewendete Kategorie im K-Pass-Konto.

Datenquelle und Nutzungshinweise

Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Daten zur Reiseplanung zusammen; die tatsächliche Situation vor Ort kann abweichen — bitte vor Ort verifizieren.